Willkommen in Niederhausen an der Nahe

Barrierefreiheitserklärung

Die Ortsgemeinde Niederhausen an der Nahe ist bemüht, ihre Website
www.niederhausen-nahe.com
barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur
Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) Rheinland-Pfalz sowie die
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit der
EU-Richtlinie (EU) 2016/2102.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist derzeit teilweise barrierefrei. Einige Inhalte
und Funktionen entsprechen noch nicht vollständig den Anforderungen der BITV 2.0.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei formatiert
  • Bilder und Grafiken enthalten teilweise keine Alternativtexte
  • Die Tastaturbedienbarkeit ist nicht auf allen Seiten vollständig gewährleistet
  • Es fehlt derzeit ein Kontrastmodus und eine Schriftgrößenanpassung

Diese Inhalte werden sukzessive überarbeitet.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 14.10.20025 erstellt. Grundlage war
eine Selbstbewertung nach den Kriterien der BITV 2.0.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder sollten Sie Inhalte nicht
oder nur eingeschränkt nutzen können, teilen Sie uns dies bitte mit:

Ortsgemeinde Niederhausen an der Nahe
Christine Mathern
Ortsbürgermeisterin Ortsgemeinde Niederhausen

Kontakt:

Telefon (dienstlich): 0171 – 849 66 51
E-Mail: niederhausen@vg-ruedesheim.de

Schlichtungsverfahren

Wenn Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend beantwortet wird,
können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 LGGBehM wenden:

Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Rheinland-Pfalz
Postfach 3040
55020 Mainz
E-Mail: schlichtungsstelle@msagd.rlp.de
Web: www.menschenmitbehinderung.rlp.de
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