Barrierefreiheitserklärung
www.niederhausen-nahe.com
barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur
Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) Rheinland-Pfalz sowie die
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit der
EU-Richtlinie (EU) 2016/2102.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit teilweise barrierefrei. Einige Inhalte
und Funktionen entsprechen noch nicht vollständig den Anforderungen der BITV 2.0.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei formatiert
- Bilder und Grafiken enthalten teilweise keine Alternativtexte
- Die Tastaturbedienbarkeit ist nicht auf allen Seiten vollständig gewährleistet
- Es fehlt derzeit ein Kontrastmodus und eine Schriftgrößenanpassung
Diese Inhalte werden sukzessive überarbeitet.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 14.10.20025 erstellt. Grundlage war
eine Selbstbewertung nach den Kriterien der BITV 2.0.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder sollten Sie Inhalte nicht
oder nur eingeschränkt nutzen können, teilen Sie uns dies bitte mit:
Christine Mathern
Ortsbürgermeisterin Ortsgemeinde Niederhausen
Kontakt:
| Telefon (dienstlich): | 0171 – 849 66 51 |
| E-Mail: | niederhausen@vg-ruedesheim.de |
Schlichtungsverfahren
Wenn Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend beantwortet wird,
können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 LGGBehM wenden:
Postfach 3040
55020 Mainz
E-Mail: schlichtungsstelle@msagd.rlp.de
Web: www.menschenmitbehinderung.rlp.de
