Willkommen in Niederhausen an der Nahe

Bericht über die letzte Sitzung des Ortsgemeinderates im Jahr 2016 am 13. Dezember 2016

Am 13. Dezember 2016 trat der Ortsgemeinderat zu seiner letzten Sitzung in diesem Jahr zusammen. Nach einer Einwohnerfrage von Karl-Robert Führer betreffend der Klärung und Prüfung der Ableitungssituation am Wasserkraftwerk wurden folgende Tagesordnungspunkte abgearbeitet:

Breitbandversorgung der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rüdesheim

Beratung und Beschlussfassung über Aufgabenübertragung nach § 67

Gemeindeordnung (GemO)

 

Die Ortsgemeinden der VG Rüdesheim wurden über einen Kooperationsvertrag mit der RWE bzw. der Deutschen Telekom  in den letzten Jahren mit einer leistungsstarken Breitbandversorgung versorgt. Gleichwohl gilt es nach Mitteilung der VGV Rüdesheim aufgrund der Entwicklung im Bereich der Breitbandversorgung  zu prüfen, ob weitere Verbesserungen möglich sind. Der Landkreis Bad Kreuznach strebt in Kooperation mit der Micus Strategieberatung GmbH, Düsseldorf, zur strategischen Verbesserung der Breitbandversorgung aller kreisangehörigen Ortsgemeinden die Durchführung einer Machbarkeitsstudie an, die die Bedarfsermittlung hinsichtlich der sogenannten NGA-Versorgung zum Inhalt hat. Ziel ist die Bereitstellung von Zugängen von mindestens 30 Mbit/s. Die Studie fördert das Land Rheinland-Pfalz mit 90 %, auf die Ortsgemeinden sollen keine Kosten zukommen. Die VGV Rüdesheim rät, dass sich alle verbandsangehörigen Ortsgemeinden –einschließlich der fünf neuen Ortsgemeinden- hieran beteiligen und schlägt vor, die Verbandsgemeinde mit den erforderlichen Schritten zu beauftragen. Gemäß § 2 Abs. 1 GemO ist die Breitbandversorgung eine Selbstverwaltungsaufgabe der Ortsgemeinde, die jedoch nach § 67 Abs. 4 GemO der Verbandsgemeinde mit deren Zustimmung übertragen werden kann. Der VGR Rüdesheim berät am 15.12.2016 über die Übernahme der Aufgabe. Die Aktivitäten sind zu begrüßen und dienen der Weiterentwicklung unserer Ortsgemeinde.

Folgender Beschlussvorschlag wurde von der Verwaltung vorgelegt: „Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederhausen begrüßt das Vorhaben des Landkreises, die Breitbandinfrastruktur im Landkreis Bad Kreuznach zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz zu ertüchtigen und überträgt nach § 67 Abs. 4 GemO der VG Rüdesheim mit deren Zustimmung die Aufgabe der Breitbandversorgung.  Die Ortsgemeinde erklärt sich einverstanden, dass die Einzelheiten des NGA-Ausbaus entweder in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Landkreis Bad Kreuznach und den Verbandsgemeinden oder alternativ durch Aufgabenübertragung an den Landkreis geregelt werden. Die Beschlussfassung erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2017“.

Der Ortsgemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

Wasserkraftwerk Niederhausen (Sachstandsbericht und Nachbearbeitung der

Informationsveranstaltung am 12.Dezember 2016)

 

Aus Sicht des Vorsitzenden bleibt ein positiver Eindruck der Informationsveranstaltung über die weitere Planung des Wasserkraftwerkes und  beantragten Neuerteilung des Wasserrechts. Vertreter sowie Fachleute der Fa. RISE GmbH, dem Planungsbüro Ederer und der Genehmigungsbehörde (SGD) Nord stellten den ca. 90 Besuchern das Konzept, den Stand und Ablauf der weiteren Planung vor und stellten sich den noch offenen Fragen der Zuhörer. Der Betrieb der Wasserkraftanlage über den 31.12.2016 wird durch eine Duldung der SGD Nord fortgeführt, alle weiteren Aktivitäten zur Erlangung des Wasserrechts werden in enger Abstimmung und Information unter den beteiligten Firmen und Behörden erfolgen.

Mit diesem Zwischenstand ist die Ortsgemeinde Niederhausen sehr zufrieden, wird dennoch den weiteren Projektablauf wie bisher optimistisch-kritisch verfolgen.

 

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ortsgemeinde Niederhausen

Beratung und Beschlussfassung über Änderung / Anpassung der

Lagebezeichnung

 

Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Simmern hat sich an die Gemeindeverwaltung zwecks Anpassung der Lagebezeichnung an die Weinlagenbezeichnung gewandt. Im Zuge des laufenden Flurbereinigungsverfahrens hat die Landwirtschaftskammer RP (LWK) nachgefragt, ob im Rahmen des Verfahrens die Lagebezeichnung der Teilgebiete 1 und 2 von „Im Langenberg“ in die Lagebezeichnung „Rosenberg“ geändert werden kann. Hintergrund ist die Möglichkeit, seit August 2014 nach dem Weingesetz Gewannen / Katasterlagen in die Weinbergrolle eintragen zu lassen und diese dann in der geografischen Herkunftsbezeichnung zu nutzen. Hierzu bedarf es allerdings eines Gemeinderatsbeschlusses. Da die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans Anfang nächsten Jahres erfolgen soll, wäre eine Beschlussfassung noch in 2016 vorteilhaft. Dies betrifft das Flurbereinigungsgebiet. Zur Änderung darüber hinaus des Gewannen Namen „Im Rosenberg“ zu „Rosenberg“ (also außerhalb der Flurbereinigung) bedarf es eines Antrages beim Vermessungs- und Katasteramt.  Seitens des DLR bzw. der LWK wird dies empfohlen. Seitens der Gemeindeverwaltung kann die Beschlussfassung empfohlen werden, soweit keine Kosten entstehen bzw. anderweitig getragen werden. Entsprechend folgte der Ortsgemeinderat einstimmig der Beschlussempfehlung.

 

Alternative Energieprojekte Bad Münster am Stein-Ebernburg, Anstalt des

Öffentlichen Rechts (AöR) Beratung und Beschlussfassung über die

Verfahrensweise nach Auflösung der Verbandsgemeinde Bad Münster

am Stein-Ebernburg

 

Über die Möglichkeiten der weiteren Verfahrensweise der AEP hat die Gemeindeverwaltung in der Sitzung am 15.11.2016 eingehend berichtet.

Nach der Verwaltungsratssitzung am 14.11.2016 fanden weitere Gespräche zwischen der VGV Rüdesheim und VGV Bad Kreuznach statt. Weiterhin wurden Gespräche mit der Sparkasse Rhein-Nahe betreffend der Änderung der Finanzierung bzw. Auflösung der Anstalt geführt.

Die VGV Rüdesheim und Bad Kreuznach als Rechtsnachfolger haben sich dahingehend abgestimmt, dass die AEP derzeit noch nicht aufgelöst wird und weitergeführt werden soll. Dies soll zumindest bis zum Ablauf der Zinsbindungsphase (30.11.2021) in Erwägung gezogen  werden. Die Führung der Verwaltungsgeschäfte übernimmt die VG Rüdesheim. Dem hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 05.12.2016 zugestimmt. Die notwendigen Satzungsänderungen erfolgen kommendes Jahr. Seitens der Ortsgemeinde Niederhausen kann dem zugestimmt werden. Es bedarf wegen der Weiterführung der Anstalt keiner Beschlussfassung. Eine Änderung der Trägerschaft oder Auflösung der Anstalt kann nur erfolgen, wenn alle Träger zustimmen.

Home Page der Ortsgemeinde

Die Homepage der Ortsgemeinde unter der Domain „NiederhausenNahe“ läuft bis zum 31.12.2016 und muss – soweit diese beibehalten werden soll- neu gesichert werden. Aus bekannten Gründen kann die Homepage nicht weitergeführt und aktualisiert werden. In die Homepage eingebunden waren die Ortsgemeinde und die Kirchengemeinde. Die Kirchengemeinde hat ihr Interesse wie bisher  an einer „neuen gemeinsamen Homepage“ bereits signalisiert. Auch Vereine haben betreffend einer Einbindung mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufgenommen. Aus den guten Erfahrungen der Homepage Waldfriedhof und verschiedener Referenzen hat die Gemeindeverwaltung mit der Fa. myApp24.de Kontakt aufgenommen. Die Neugestaltung und Erstellung kosten netto einmalig 1.800 Euro und die laufende Wartung, Pflege, Updates sowie Hosting kosten jährlich pauschal 330 Euro (27,50 € p. M.). Die Kosten würden auf die Beteiligten aufgeteilt. Alle Beteiligten können Beiträge, die eingestellt werden sollen, über die Pauschale einpflegen lassen. Dies erleichtert die Arbeit und stellt die Aktualisierung sicher. Vorgeschlagen wird, eine neue Domain zu beantragen: „Niederhausen-Nahe.com“. Weiterhin ist es kostenfrei möglich, zukünftig diese Domain für  E-Mailadressen zu nutzen. Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Annahme des Angebotes und legt den Namen „Niederhausen-Nahe.com“ fest.

Mitteilungen

 

Der Vorsitzende informiert kurz über folgende Themen bzw. Sachverhalte:

 

Die Fehlende Markierungen in der Schulstraße aufgrund der neuen Verkehrssituation, sowie Kennzeichnung und das Schild Behindertenparkplatz am öffentlichen Parkplatz „Gasthaus Lorenz“ werden durch Ortsgemeinde selbst angebracht.

 

Termin für Waldbegehung des Gemeindewaldes und einer Ortsbegehung der Gemeinde Niederhausen ist der 14.Januar 2017 um 09:30 Uhr.

 

Vorgesehene Änderungen im Bereich der Geschwindigkeitsregelung 30 km/h in der Schulstraße wird im Gemeinderat in Verbindung mit Vorschlägen zu weiteren Einbeziehungen von Gemeindestraßen bei der Ortsbegehung am 14.01.2017 besprechen.

 

Eine Erhöhung der Abwasserentgelte auf die Abwasserbeseitigungseinrichtungen in der Ortgemeinde durch die Kreuznacher Stadtwerke nach Ablauf der vertraglichen Bindung zum 31.12.2016 erfolgt nun zum 01.01.2017. Entsprechende Informationen sind auch der Presse zu entnehmen.

 

Aus der Auflösung der Rücklage der Verbandsgemeindewerke Bad-Münster am Stein-Ebernburg erhält die Ortgemeinde entsprechend dem Verteilerschlüssel „Einwohnerzahl“ einen Betrag von 49.783,39 Euro.

 

Stand Feuerwehrgerätehaus: Der Grundstücksankauf erfolgt bis zum 31.12.2016 durch die Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg.

 

Den öffentlichen Teil der Sitzung schloss Ortsbürgermeister Kauer mit einem Rückblick auf das Jahr 2016 und anstehende Aufgaben für das neue Jahr 2017.

 

Niederhausen, den 14.12.2016

(Manfred Kauer)

Ortsbürgermeister

 

 

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